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Bozen/Rom – Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 (Nr. 190 vom 23.12.2014) ist verfügt worden (Absätze 16 und 17 des einzigen Artikels), dass die Steuer- und Abgabenfreiheit von Essengutscheinen („Buoni pasto“), welche Betriebe ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, ab 1. Juli sieben Euro beträgt, jedoch nur für Bons in Form elektronischer Karten, während für papierne Scheine nach wie vor das Limit vo...
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