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Rom – Die Wertschöpfungssteuer Irap wird – vereinfacht ausgedrückt – auf den Gewinn, die Lohnkosten und die Finanzierungskosten berechnet. Zumindest für den Teil, der die Lohn- und die Finanzierungskosten betrifft, sollte die Irap eigentlich als Aufwand von den Einkommensteuern abzugsfähig sein. Der Gesetzgeber hat dazu im Herbst, angesichts der drohenden Verurteilung durch das Verfassungsgericht,...
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