Im Entwurf für das sogenannte Omnibusgesetz des Landes steht es schwarz auf weiß: Im Zuge der Neuausrichtung des Melderegisters für Haustiere müssen die etwa 40.000 Hunde, welche die Südtiroler*innen halten, einem Gentest unterzogen werden. Solche DNA-Analysen werden normalerweise zu kriminalistischen Zwecken gemacht; man spricht in diesem Zusammenhang von einem genetischen Fingerabdruck, weil Spuren am Tatort Täter*innen überführen können. Die Tests dienen aber auch zur Feststellung von Vaterschaften oder werden in der medizinischen Diagnostik eingesetzt.
Die geplante Hunde-DNA ist dem Einsatzbereich Kriminalfälle zuzuordnen. Die Faktenlage: Die Südtiroler Haus-, Wach- und Schoßhunde erzeugen nach behördlichen Erkenntnissen täglich an die zwölf Tonnen Kot. Ihr kleines Häufchen hinterlassen die Tiere beim Gassigehen immer wieder an Stellen, wo dies aus einsichtigen Gründen nicht erlaubt ist. Laut Vorschrift müssen die Hundehalter*innen in solchen Fällen den Mist ihrer Tiere auflesen und fachgerecht entsorgen. Das geschieht auch vielfach. Aber manche Hundebesitzer lassen den Kot liegen oder schmeißen ihn auf das angrenzende private Grundstück, zumal kaum einmal ein Wachmann in der Nähe ist, der den Strafblock zücken könnte.
Um solche Verstöße ahnden zu können, sollen nun alle Hunde genetisch erfasst werden. Auf diese Weise kann jedes ekelige Häufchen seinem Verursacher zugeordnet werden. Der Test soll etwa 20 bis 25 Euro kosten, und bezahlen müssen ihn die Hundehalter*innen.
Die Absicht ist edel, auch weil so auch Hunde identifiziert werden können, die Menschen gebissen oder Wildtiere attackiert haben. Ein Blick auf die Nebenwirkungen lässt jedoch Böses ahnen. Das beginnt mit dem gewaltigen Aufwand, die genetischen Fingerabdrücke von 40.000 Tieren zu sammeln. An die 80 Analysen pro Tag sind notwendig, um das innerhalb von zwei Jahren abzuwickeln. Sind unsere tierärztlichen Einrichtungen nicht ausgelastet?
Und wie steht es mit der täglichen Praxis? Ein erzürnter Grundeigentümer mag vielleicht mit dem Corpus Delicti in der Tasche Anzeige erstatten! Aber stellen wir uns vor, da liegt in der Bozner Leonardo-da-Vinci-Straße, auf der Meraner Tappeiner-Promenade oder auf dem Brixner Domplatz Hundekot, und von den Verursachern fehlt jede Spur. Wer soll da die notwendigen Schritte setzen? Die Passanten sicher nicht! Und selbst wenn ein Gemeindepolizist vorbeikommt: Ich kann mir gut vorstellen, dass er das Häufchen geflissentlich übersieht. Denn die Alternative ist alles andere als reizvoll, besteht die Aufgabe doch darin, einen Kunststoffhandschuh überzuziehen, den Kot in einem Plastikbeutel zu verstauen, ihn zur Aufbewahrung auf die Wache zu bringen und dann ein Verfahren einleiten, an dessen Beginn die Kotanalyse und der Vergleich von deren Ergebnis mit der genetischen Datenbank stehen. Dabei kann es schon einmal vorkommen, dass der Täter ein Touristenhund ist und die Arbeit vergebliche Müh.
Damit sich der Aufwand lohnt, müssten die Strafgebühren darüber hinaus schon ähnlich hoch sein wie jene für Verkehrssünder. Wären vielleicht 100 oder gar 200 Euro angemessen? Da höre ich schon den Zuruf der Mindestrentner und Normalverdiener mit Wohnbaudarlehen unter den Hundehaltern an die verantwortlichen Politiker: Ihr werdet die Rechnung bei der nächsten Wahl erhalten!
Indes hat ein guter Bekannter von mir mit Blick auf das DNA-Hundekot-Zeitalter schon einen teuflischen Plan ausgeheckt. Ihn stört, dass der Hund seines Nachbarn bei jeder sich bietenden Gelegenheit zur Tages- und Nachtzeit laut bellt. „Ich werde“, verriet er mir zu fortgeschrittener Stunde hinter vorgehaltener Hand, „in einem günstigen Augenblick über den Zaun steigen und mir ein wenig Kot von diesem Köter besorgen. Und den deponiere ich dann vor der Tür eiens anderen Nachbarn, der ein richtiger Hundehasser ist. Dann werden die Dinge schon ihren Lauf nehmen. Gegen einen genetischen Beweis ist kein Kraut gewachsen.“
Wirklich: Da kommen spannende Hundezeiten auf uns zu!