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Rom – Das Haushaltsgesetz 2019 hat unter anderem die sogenannte Einheitssteuer (oder „cedolare secca“) auch auf die unter der Katasterkategorie „C/1“ klassifizierten Geschäftslokale ausgedehnt (Art. 1 Abs. 59 Ges. Nr. 145/2018). Die Neuerung gilt allerdings ausschließlich für die im Jahr 2019 abgeschlossenen Mietverträge. Die Geschäftslokale dürfen nicht größer als 600 m² sein, ausgenommen die Zub...
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