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Der Entwurf zum Finanzgesetz 2006 (Art. 64) enthält für Unternehmen wieder die Möglichkeit zu einer freiwilligen Aufwertung des Anlagevermögens. Neben der bisherigen Aufwertung der Anlagegüter sowie der steuerlichen Angleichung der bestehenden Differenzen zwischen den höheren handelsrechtlichen und den geringeren steuerlichen Wertansätzen, werden nun Sonderbestimmungen für die Aufwertung der bebau...
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