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Rom – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich ein interessantes Urteil erlassen. Es betrifft die widerrechtliche Abnahme (Diebstahl) von Strom durch einen Bürger in Belgien und die nachträgliche Abrechnung durch den Netzbetreiber. Der Gerichtshof kommt zum Schluss, dass die Lieferung von Elektrizität, auch wenn sie unbeabsichtigt erfolgt und das Ergebnis eines rechtswidrigen Handelns ist, ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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