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Rom – Der erhöhte Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten ist bekanntlich bis Ende 2013 verlängert worden. Der Absetzbetrag ist von 36 auf 50 Prozent erhöht und die Höhe der Ausgaben von 48.000 auf 96.000 Euro verdoppelt worden. Der Absetzbetrag betrifft aber nicht nur die Ausgaben für die außerordentliche Instandhaltung von Wohngebäuden (auch ordentliche Instandhaltung, aber nur für die G...
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