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Rom – Perücken, die aus medizinischen Gründen erworben werden, sind steuerlich als Sonderausgaben im Ausmaß von 19 Prozent von der Steuer absetzbar. Die Finanzverwaltung erteilt nach vorherigem Gutachten des Gesundheitsministeriums eine positive Antwort. Auch wenn die Perücken nicht ausdrücklich in der Liste der steuerbegünstigten Prothesen (Ersatz von Gliedmaßen, Organen oder Organteilen) enthalt...
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