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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich in einer Auskunft (Nr. 389 vom 24. September 2019) das Thema des Rechnungsdatums bei der aufgeschobenen Fakturierung behandelt. Man bestätigt die in der Doktrin seit Längerem vertretene Auffassung, dass ein Rechnungsdatum zum Monatsende zulässig ist. Diese Aussage wird dabei eigentlich nur nebenbei festgehalten, weil die Anfrage des Antragstellers die aufges...
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