Bozen – Nach dem HGV und dem hds kritisiert nun auch die Handelskammer Bozen die geplante Einführung einer verpflichtenden Herkunftsbezeichnung für bestimmte Lebensmittel in der Gastronomie. Die Handelskammer schickt voraus, dass Südtirol über zahlreiche hochwertige lokale Lebensmittelprodukte verfüge, die für das gesamte Land wichtig seien und gefördert werden sollten. „Jedoch ist die verpflichtende Herkunftsbezeichnung, wie sie der Landesgesetzesentwurf Nr. 122/22 bei Fleisch, Milch und Eiern vorsieht, für Südtirols Gastronomiebetriebe in dieser Form eine zusätzliche Belastung. Und da die Umsetzung des Gesetzesentwurfs zu wenig bedacht wurde, können mit diesem die gesteckten Ziele nicht erreicht werden.“
Handelskammerpräsident Michl Ebner sagt: „Das Thema ist sehr komplex und wurde nicht zu Ende gedacht. Die Beschaffungswege der Gastronomiebetriebe sind vielfältig und können sich je nach Verfügbarkeit ändern. Jede diesbezügliche Änderung würde zu einem administrativen Mehraufwand führen. Darüber hinaus gibt es auch Produkte, die gar nicht in der Speisekarte stehen, wie zum Beispiel bei einem Vorspeisen- oder Nachspeisenbuffet.“
Die Entscheidungsträger der Handelskammer Bozen haben ein Schreiben an die Fraktionen des Landtags geschickt, in dem sie um dringende Aussprache zu diesem Thema ersuchen. „Solche Gesetzesentwürfe sollten vor dem Beschluss mit den direkt betroffenen Wirtschaftsakteuren abgesprochen werden“, findet Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer.
Der Vorschlag der Handelskammer
Die Handelskammer schlägt vor, dass die Einführung der Kennzeichnungspflicht zunächst in öffentlichen Einrichtungen umgesetzt werden sollte. Darunter vor allem in den Mensen öffentlichen Charakters, Krankenhäusern und Schulen, die ihre Produkte über einen längeren Zeitraum auf der Grundlage von öffentlichen Ausschreibungen von denselben Anbietern beziehen.
Genau dort könnte man laut Handelskammer ansetzen, um die lokalen Lebensmittelprodukte zu fördern. „Außerdem wäre die Umsetzung der Null-Kilometer-Regel wünschenswert, die wir schon seit über einem Jahrzehnt fordern“, heißt es aus der Bozner Handelskammer. Diese sieht vor, dass es bei öffentlichen Ausschreibungen Zusatzpunkte für Lebensmittel gibt, die einen kurzen Transportweg aufweisen.