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Rom – Letztes Jahr wurden mehrere Vereinfachungen im Zusammenhang mit Steuerparadiesen erlassen, die aber nur die Einkommensteuern betreffen. Die Mitteilung der Umsätze mit Unternehmen oder deren Betriebsstätten mit Sitz in einem Steuerparadies betrifft dagegen die MwSt (die sogenannte Black-List-Meldung), die unverändert bestehen bleibt. Für diese Meldung, die weiterhin über den sogenannten Mehrz...
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