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Rom – Die Finanzverwaltung hat kürzlich mit Rundschreiben (Nr. 31/E vom 7. Juni 2010) einige Zweifelsfälle über die Steuerbegünstigungen für die Erstwohnung geklärt. Sie betreffen unter anderem den Erwerb von sogenannten Neben- oder Zusatzeinheiten (z.B. Garage, Keller), den Erwerb von angrenzenden Wohneinheiten sowie den Wiederkauf einer Wohnung als Hauptwohnung, um den Verlust der Steuerbegünsti...
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