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Rom – Natürliche Personen halten vielfach Gesellschaften im Ausland auf eigenem Namen. Die entsprechenden Beteiligungen sind in der Steuererklärung für Zwecke des Überwachungsverfahrens in der sogenannten Übersicht RW zu berücksichtigen (Unico 2012, Abschnitt II). Als Wert hat man laut Anleitungen die Anschaffungskosten, erhöht um die etwaigen Zusatzkosten wie Notar und Vermittlung, aber nicht die...
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