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Astat beginnt mit Dauerzählung der Bevölkerung 2023

STATISTIK – Die diesjährige Dauerzählung der Bevölkerung und Wohnungen ist gestartet. Rund 11.000 Haushalte in 42 Südtiroler Gemeinden sind betroffen.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
2. Oktober 2023
in News
Lesezeit: 2 mins read
Astat beginnt mit Dauerzählung der Bevölkerung 2023

Foto: Shutterstock / Arthimedes

Bozen – Seit 2018 wird die Volkszählung in Südtirol alljährlich und nicht mehr wie bis 2011 im Zehnjahresabstand durchgeführt. Sie bezieht dabei aber nur mehr eine Stichprobe von Gemeinden und Haushalten ein. Im Laufe des Fünfjahreszeitraumes 2022-2026 wird jede Südtiroler Gemeinde mindestens einmal an der Zählung teilnehmen.

2023 sind 42 Gemeinden und rund 11.000 Haushalte betroffen. Am 2. Oktober läuft die diesjährige Ausgabe der Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen an. Das Bezugsdatum der Erhebung ist der 1. Oktober 2023.

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Folgende Gemeinden fallen heuer in die Stichprobe:

Ahrntal, Algund, Andrian, Auer, Barbian, Bozen, Brixen, Bruneck, Corvara, Deutschnofen, Enneberg, Eppan, Feldthurns, Gais, Glurns, Gsies, Innichen, Jenesien, Kaltern, Kastelruth, Klausen, Kurtinig, Lana, Latsch, Leifers, Lüsen, Marling, Meran, Mühlbach, Nals, Olang, Rodeneck, Sand in Taufers, Sarntal, Schenna, Schlanders, Schluderns, St. Leonhard in Passeier, Sterzing, Völs, Waidbruck und Wolkenstein.

Verschiedene Ausfüllmöglichkeiten

Das Landeszählungsamt, das im Landesinstitut für Statistik (Astat) angesiedelt ist, koordiniert und kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Zählungstätigkeiten und unterstützt die Gemeinden in den einzelnen Phasen der Zählung. Der Bevölkerung steht für die gesamte Dauer der Zählung eine gebührenfreie Nummer (800.649.122) zur Verfügung.

Es sind verschiedene Ausfüllmöglichkeiten vorgesehen: Jene Haushalte, die ein personalisiertes Informationsschreiben des Istat mit den Zugangsdaten zum Online-Fragebogen erhalten, können den Fragebogen entweder selbstständig über das Internet ausfüllen oder sich dafür auch an den Bürgerschalter der eigenen Gemeinde wenden. Jene Haushalte, die hingegen einen nicht-personalisierten Brief erhalten, werden von einem bzw. einer Erhebungsbeauftragten der Gemeinde befragt.

Auskunftspflicht für die Haushalte

Das Istat bzw. das Astat sind gesetzlich zur Durchführung dieser Erhebung und der Haushalt zur Auskunft verpflichtet. Das Astat erklärt: „Die gesammelten Informationen unterliegen dem Datenschutz und dem statistischen Geheimnis. Die Ergebnisse der Erhebung werden in zusammengefasster Form verbreitet, weshalb Rückschlüsse auf die Personen, auf die sich die Daten beziehen, ausgeschlossen sind.“

Wofür die Daten verwendet werden

Dank der Zusammenführung der erhobenen Informationen mit Daten aus Verwaltungsdatenbanken können durch die Dauerzählung der Bevölkerung Daten zu den wichtigsten Merkmalen der Wohnbevölkerung und ihren sozio-ökonomischen Bedingungen bereitgestellt werden, so das Astat.

Das Institut erläutert: „Die Informationen dienen den öffentlichen Entscheidungsträgerinnen und -trägern (Staat, Region, Provinz, Gemeinde), Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Körperschaften und Organisationen zur sinnvollen Planung ihrer Aktivitäten und Projekte, zur Erbringung von Dienstleistungen an die Bevölkerung und zur Überwachung von getroffenen Maßnahmen und Eingriffen im Land.“

Südtiroler Wirtschaftszeitung

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