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Rom – Mit dem Begleitgesetz zum Haushalt für das Jahr 2024 (Gesetzesentwurf 1532/2023 – Collegato Lavoro) sind – mit Wirkung ab dem 12. Jänner 2025 – einige wichtige Neuerungen arbeitsrechtlicher Natur eingeführt worden (siehe SWZ 4/25 und 49/24, nachzulesen auch in der SWZapp). Obwohl das Gesetz 203/2024 in erster Linie einige Vereinfachungen bei den Verwaltungsauflagen enthält, sind im Laufe der...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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