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Bozen – Seit 1. Oktober müssen die An- und Abmeldungen von Arbeitsverhältnissen an das Landesamt für Arbeitsmarktbeobachtung gerichtet werden und nicht mehr – wie bisher – an den Arbeitsservice (ehemaliges Arbeitsamt). Dies teilt das Landespresseamt in einer Aussendung mit. Die An- und Abmeldungen können weiterhin elektronisch, per Post oder per Fax übermittelt werden. Die Fax-Nummern für die Meld...
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