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Rom – Eine für Arbeitgeber, Mitarbeiter und Schulen sehr wichtige Maßnahme wurde mit dem G.D. Nr. 111/2020 erlassen. Sie ermöglicht es den Eltern, im Falle von Ansteckungen der Kinder mit dem SARS-CoV-2-Virus in Kindergärten und Schulen Arbeitsverpflichtungen und Familie während der Quarantäne zu vereinbaren. Dies soll entweder über Smart Working oder Elternurlaub erfolgen (siehe SWZ Nr. 36/2020, ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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