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Der Absatz 622 des Finanzgesetzes für das Jahr 2007 (Gesetz Nr. 296/2007) sieht unter anderem auch vor, dass die Pflichtschule für Jugendliche ab 2007 mindestens zehn Jahre dauern muss. Daraus ist abzuleiten, dass ab dem Beginn des Schuljahres 2007/2008 das Mindestalter für den Eintritt von Jugendlichen in das Arbeitsleben von bisher 15 ab dem 1. September 2007 auf dann 16 Jahre erhöht wird. In d...
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