Bozen – Die sommerliche Hitze bleibt uns vorerst erhalten. Belastend ist das für jene Berufstätigen, die im Freien arbeiten – nicht nur auf den Baustellen. Entsprechend sieht der Gesetzgeber vor, dass die Arbeitgeber die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen schützen müssen und eventuell auch Lohnausgleich beantragen können.
Dass sich die Arbeitgeber ihrer Verantwortung bewusst sind, betont der Wirtschaftsverband lvh.apa in einer Aussendung. Viele Unternehmen würden an besonders heißen Tagen früher mit der Arbeit beginnen, zusätzliche Pausenmöglichkeiten schaffen und für ausreichend Trinkwasser und Schattenbereiche sorgen. „Wer auf einer Baustelle arbeitet, ist den Witterungsbedingungen jeden Tag direkt ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden und die Sicherheit der Beschäftigten an erster Stelle steht“, sagt lvh-Baugruppenobmann Fritz Ploner.
Vorschriften lösen keine Probleme
Gleichzeitig sei es schwierig, pauschale Lösungen zu finden. Eine starre Temperaturgrenze ziele an der Realität vorbei, meint der lvh: Zwischen einer Asphaltierungsarbeit im Talboden, einer Dachsanierung im Stadtgebiet und einer Baustelle in höheren Lagen können erhebliche Temperaturunterschiede bestehen.
„Die Diskussion über Hitzeschutz ist grundsätzlich wertvoll. Sie macht sichtbar, welche Leistungen täglich von Handwerkerinnen und Handwerkern erbracht werden“, betont lvh-Direktor Walter Pöhl. Gleichzeitig brauche es Augenmaß: „Starre Regeln werden der Realität oft nicht gerecht. Im Winter wäre es vielfach zu kalt, im Sommer zu heiß. Die Praxis ist deutlich differenzierter. Deshalb braucht es Lösungen, die den tatsächlichen Bedingungen auf den Baustellen Rechnung tragen.“ Und weiter: „Entscheidend ist nicht die Anzahl neuer Vorschriften, sondern dass die Maßnahmen vor Ort wirksam und praktikabel sind.“


















