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Bozen/Rom – Das Gesetz erklärt Arbeitgeber auch zu Garanten dafür, dass ihre Arbeitnehmer bei ihrer betrieblichen Tätigkeit keine gesundheitlichen Schäden davontragen. Die Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, einen gesundheitlichen Überwachungsdienst einzurichten, der in besonderen Fällen (bei Großbetrieben und/oder solchen mit besonderen gesundheitlichen Gefährdungen) in der Ernennung eines Be...
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