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Rom – Mit der Rechtsauskunft Nr. 10/2016 hat das Arbeitsministerium bestätigt, dass für die objektiven Voraussetzungen bei der Arbeit auf Abruf die im Königlichen Dekret Nr. 2567 aus dem fernen Jahr 1923 angeführten unbeständigen Arbeiten weiterhin Gültigkeit haben. Nach der Verabschiedung des GVD Nr. 81/2015 zur Neuordnung der Arbeitsverträge waren bei Arbeitsrechtlern Zweifel aufgekommen, ob die...
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