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Rom – In einer kürzlich veröffentlichten Rechtsauskunft der Einnahmenagentur (Nr. 3 vom 6. August 2024) wird die Berechnung des sogenannten Plafonds aufgezeigt, der für den Erwerb ohne Anrechnung von MwSt berechtigt (Vorumsatzsteuer-Befreiung). Mit Bezug auf die Anzahlungen wird geklärt, dass diese jedenfalls zum Plafond zählen. Dies gilt für den Fall, dass eine Rechnung im Voraus ausgestellt wird...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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