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Rom - Mit dem Haushaltsgesetz 2008 sind wesentliche Vereinfachungen für das Kleinstgewerbe eingeführt worden, also für Unternehmen und Freiberufler mit Umsätzen bis zu 30.000 Euro. Die ersten amtlichen Anleitungen sind bereits Ende letzten Jahres erlassen worden (Rundschr. Nr. 73/E vom 21. Dezember 2007). Nun wird in einem zweiten Rundschreiben (Nr. 7/E vom 28. Jänner 2008) auf verschiedene prakti...
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