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Eine Una-Tantum-Zahlung ist, wie der Name schon sagt, eine Einmalzahlung und ist nicht mit einer Nachzahlung zu verwechseln. Die Besteuerung erfolgt also im Jahr der Auszahlung.
Weiters sagt das Abkommen ganz eindeutig, dass die Una-Tantum-Zahlung nur jenen zusteht, die am 2. Juli 2004 im Betrieb beschäftigt waren. Der Zeitraum 1. Jännner bis 31. Dezember 2003 gilt ausschließlich für die Berechnun...
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