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Rom – Die abgeänderte Fassung der im Konjunkturpaket enthaltenen Bestimmungen über die vorherige Anmeldung von Steuerguthaben (insbesondere für den Steuerbonus für Forschung und Entwicklung) ist äußerst unklar. Die Zweifel betreffen besonders die zum 28. November 2008 laufenden Projekte; für die bereits getätigten Ausgaben hätte, nach den ursprünglichen Aussagen, die Rückwirkung aufgehoben werden ...
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