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Rom – Mit einer Eilverordnung im September 2022 (Art. 14 DL Nr. 144/2022) sind Beihilfemaßnahmen in Form einer Steuergutschrift für Transportunternehmen vorgesehen worden, und zwar für den gewerblichen Güterkraftverkehr (Conto terzi) und den Werkverkehr (Conto proprio). Die entsprechenden Anträge sind über eine eigene, von der Zollverwaltung eingerichtete IT-Plattform im Zeitraum vom 11. September...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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