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Rom – Bis Montag, 30. September 2024, kann die Vergütung für die in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlte Vorsteuer beantragt werden. Es geht dabei um die Vorsteuer auf Lieferungen und Leistungen, die im letzten Jahr in einem anderen Unionsstaat in Ausübung der eigenen Tätigkeit erworben wurden. Die inländischen Unternehmen und Freiberufler haben den Antrag in elektronischer Form bei der Dienststell...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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