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Rom – Bis 30. September 2018 kann die Vergütung für die in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlte Vorsteuer beantragt werden. Es geht dabei um die Vorsteuer auf Lieferungen und Leistungen, die im letzten Jahr in einem anderen Unionsstaat erworben wurden. Die inländischen Unternehmen und Freiberufler haben den Antrag in elektronischer Form bei der Dienststelle in Pescara einzureichen (Centro operativo...
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