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Die mit der Sommerverordnung 2006 eingeführten und mit dem Haushaltsgesetz 2007 korrigierten Einschränkungen über die untätigen Gesellschaften verlangen von allen Gesellschaften einen beträchtlichen Mehraufwand. Vorab ist nämlich zu prüfen, ob die Schwellen der Untätigkeit bzw. die entsprechenden Umsatzerlöse erzielt werden (sogenannter „Tätigkeitstest“). In der Steuererklärung sind dann die entsp...
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