Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Der Antrag auf den Verlustbeitrag laut Neustartverordnung (Art. 25 DL Nr. 23/2020) sieht die Möglichkeit vor, den Antrag zu widerrufen, wenn man im Nachhinein feststellt, dass der Verlustbeitrag nicht zustehen sollte. Erfolgt dies vor der Auszahlung, fallen keine Verwaltungsstrafen an. Wird hingegen der Verlustbeitrag nach Auszahlung erstattet, werden die Verwaltungsstrafen in Höhe von 100 P...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.