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Rom/Bozen – Mit der Umwandlung des Gesetzesdekretes Nr. 70/2011 wurde im Juli die Möglichkeit geschaffen, landwirtschaftliche Gebäude neu einstufen zu lassen. Die Durchführungsverordnung wurde aber erst am 21. September im staatlichen Amtsblatt veröffentlicht.
Das bedeutet, dass sämtliche derzeit im Gebäudekataster in den Kategorien A/2, A/3, A/7, C/2, C/6 usw. eingetragenen landwirtschaftlichen G...
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