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Für Firmen, die im Sommer wegen teilweiser oder völliger Betriebsschließung aus Urlaubsgründen nur mehr eingeschränkt oder überhaupt kurzzeitig nicht arbeiten, besteht die Möglichkeit, die monatliche INPS-Zahlungsverpflichtung aufzuschieben. Es muss dazu innerhalb des 31. Mai eines jeden Jahres ein entsprechendes Ansuchen an das zuständige Landeskomitee gerichtet werden, in dem der Aufschub begrün...
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