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Rom/Bozen – Während für EU-Bürger keinerlei Aufenthaltsgenehmigung für abhängige Arbeit in Italien mehr erforderlich ist, gilt dies nicht für Personen aus Nicht-EU-Staaten. Für diese wird von der Regierung jedes Jahr ein Einreisekontingent festgelegt; dies ist für heuer bereits mit Dekret vom 8. November 2007 geschehen, doch sind erst vor Kurzem die entsprechenden Durchführungsbestimmungen für Sai...
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