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Rom/Bozen – Der Staat hat mit dem Gesetz Nr. 134/2012, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 187 vom 11.8.2012, Betrieben, welche hochqualifizierte Mitarbeiter einstellen, ein Steuerguthaben von 35% der diesbezüglichen Anstellungskosten für ein Jahr zuerkannt. Da die Förderung noch zugänglich ist und der Zugang zu ihr nur gestaffelt nach Anstellungsjahr möglich ist, erinnern wir noch einmal...
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