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Bozen - Der Absatz 788 des Finanzgesetzes für 2007 sieht vor, dass die in der sogenannten Sonderverwaltung des INPS eingetragenen Personen (koordinierte Mitarbeiter und verwandte Kategorien) ähnlich wie die Arbeitnehmer ein Krankengeld erhalten sollen. Dazu ist am 16. April 2007 ein INPS-Rundschreiben mit Anwendungsrichtlinien herausgekommen. Vor dem 1. Jänner 2007 gab es diesbezüglich nur Kranken...
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