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Rom – Die Regierung hat Anfang Juli den Entwurf der Korrekturverordnung den parlamentarischen Kommissionen für deren Gutachten vorgelegt. Es handelt sich um eine gesetzesvertretende Verordnung (Dlgs), mit welcher die auf der Grundlage des Rahmengesetzes zur Steuerreform (Ges. Nr. 111/2023) erlassenen gesetzesvertretenden Verordnungen nachgebessert werden. Wir haben darüber bereits mehrfach bericht...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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