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Die Finanzverwaltung legt mit einem Rundschreiben (Nr. 4/E vom 3. Februar 2004) im Nachhinein ihre Auslegung über die im Herbst eingeführten Einschränkungen in Bezug auf die Dividendenausschüttungen dar. Es geht im Wesentlichen um jene Verordnung (DL Nr. 269/2003), mit welcher man für Kapitalgesellschaften, die nach dem 30. September 2003 eine Dividendenausschüttung beschlossen haben, im Rahmen de...
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