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Rom – Die Einnahmenagentur weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die technischen Spezifikationen und die Kontrollsoftware für die Versendung der Einkommenserklärungen in Sachen Covid-Beihilfen an die aktuellen amtlichen Anleitungen angepasst worden sind. Es geht im Wesentlichen um die Zusammenhänge zwischen den in den Übersichten RF und RG ausgewiesenen, nicht steuerpflichtigen Beihilfen und ...
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