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Der bisherige Anwendungsbereich der Branchenrichtwerte wird durch die kürzlich erlassene Notverordnung rückwirkend erweitert (Art. 37 Abs. 2 DL Nr. 223/2006). Die Unterschiede zwischen Unternehmen mit ordentlicher und vereinfachter Buchhaltung werden abgeschafft.
Die Neuerung - Die bisherigen Bestimmungen über die Anwendung der Branchenrichtwerte sahen für Unternehmen, welche die ordentliche Buchh...
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