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Rom - Die Unternehmen und Freiberufler, die gemäß den Branchenrichtwerten bzw. der entsprechenden Kontrollsoftware nicht angemessen sind, müssen sich bis 5. August 2009 entscheiden, ob sie sich anpassen wollen oder nicht. Dies ist nämlich die letzte Zahlungsfrist, um die geschuldeten Beträge mit dem Aufschlag von 0,4 Prozent entrichten zu können. Eine Entscheidung ist angesichts der Wirtschaftskri...
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