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Rom – Der sogenannte Werbebonus für Werbemaßnahmen in Zeitungen und Zeitschriften, auch in digitaler Form, ist bekanntlich mit dem Haushaltsgesetz 2021 (Art. 1 Abs. 608 Ges. Nr. 178/2020) für die Jahre 2021 und 2022 verlängert worden, und zwar unter Anwendung des für 2020 vorgesehenen, vereinfachten Berechnungsverfahrens. Der Steuerbonus beträgt folglich 50 Prozent der durchgeführten Werbemaßnahme...
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