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Rom – Mit einer Mitteilung auf der eigenen Webseite vom 4. Oktober erinnert die Einnahmenagentur auf die Frist des 31. Oktober 2019, innerhalb welcher die Steuerpflichtigen für die unentgeltliche Abfrage der elektronischen Rechnungen optieren können. Es geht hier um einen Einwand der Datenschutzbehörde, wonach der Steuerpflichtige seine ausdrückliche Zustimmung für die Speicherung und die Abfrage ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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