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Rom – Die Finanzverwaltung behandelt mit einem ausführlichen Rundschreiben von mehr als hundert Seiten (Nr. 11/E vom 28. März 2012) die mit der Augustverordnung des letzten Jahres (DL Nr. 138/2011) eingeführte Reform bei den Kapital- und Finanzerträgen. Sie besteht im Wesentlichen in der Festsetzung der einheitlichen Quellensteuer von 20 Prozent (bzw. der Zusammenlegung der bisherigen Sätze von 12...
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