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Rom – Die Finanzverwaltung hat den Steuerämtern Anleitungen für die Überprüfung der Unternehmen erteilt, welche die Gruppenbesteuerung anwenden. Zuerst müssen die Tochtergesellschaften überprüft werden, dann erst die Erklärung für die Gruppenbesteuerung der Obergesellschaft. Auch hier ist der Steuervergleich auf beiden Ebenen möglich. Die Prüfung ist auch notwendig, wenn Verluste bestehen und dies...
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