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Rom - Mit der Sommerverordnung ist bekanntlich eine Vereinfachung bei der Übertragung von GmbH-Anteilen eingeführt worden (Art. 36 Abs. 1-bis DL Nr. 112/2008): Die entsprechenden Urkunden kö;nnen - anstatt wie bisher in notarieller Form - auch in digitaler Form über einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater elektronisch an das Handelsregister versendet und eingetragen werden (vgl. SWZ vom 29. Augu...
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