Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom - Mit der Sommerverordnung wurde die vereinfachte Abfindung von Erhebungsprotokollen vorgesehen (Art. 83 Abs. 18 DL Nr. 112/2008): Voraussetzung sind die vorbehaltlose Annahme aller erhobenen Beanstandungen und die Einreichung eines entsprechenden Antrages binnen 30 Tagen nach Zustellung des Protokolls. Die Verwaltungsstrafen kö;nnen dann auf ein Achtel vermindert werden (in der Regel 12,5 Pro...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.