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Brüssel – Die EU-Kommission hat Italien noch eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Es geht um die steuerlichen Begünstigungen für den Ankauf der Erstwohnung, die den im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürgern gewährt wird, welche im Verzeichnis der Nichtansässigen (AIRE) eingetragen sind. Im Gegensatz zu den Inländern sind diese Personen nicht verpfli...
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