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Rom/Bozen - Die Regelung der Prämienzahlung für die Arbeitsunfallversicherung sieht vor, dass auf alle unter jedwedem Titel an Arbeitnehmer gezahlte Entlohnungen ein laut Risikoklasse vom INAIL zugeteilter Promillesatz anzuwenden ist; das Ergebnis dieser Rechenoperation ist die geschuldete INAIL-Prämie für die Arbeitsunfallversicherung. Nun gibt es dafür - ähnlich wie beim Versicherungsminimum des...
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