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Rom - Mit dem Haushaltsgesetz 2008 (Art. 1 Abs. 46 u. 47 Ges. Nr. 244/2007) wurde die steuerliche Behandlung von Umgründung und Umstrukturierung von Unternehmen grundlegend geändert: Die Einbringung von Betrieben in Gesellschaften, die Fusionen und die Spaltungen sind grundsätzlich neutral bzw. es gilt die Fortschreibung der steuerlichen Wertansätze. Abgeschafft wurde die Mö;glichkeit, dass das ei...
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