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Klar ist zunächst, dass Standbetreiber, die dort selbst tätig sind, entweder als Handwerker oder Kaufleute in die entsprechenden Versicherungsverwaltungen beim INPS eingetragen sein müssen. Werden am Verkaufsstand eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, gibt es auch keine Probleme (bei einem Einsatz außerhalb der Gemeinde, in dem das Unternehmen ansässig ist, muss eine Außendienstzulag...
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